Amtsgericht Stadtlengsfeld

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Das Amtsgericht Stadtlengsfeld (bis 1879 Justizamt Lengsfeld; bis 1896: Amtsgericht Lengsfeld) war ein von 1850 bis 1951 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Stadtlengsfeld.

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Geschichte

Im Zuge der 1850 im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach erfolgten Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung[1] und der zeitgleichen Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit[2] wurde ein Justizamt zu Lengsfeld geschaffen, dessen Bezirk das aufgelöste Patrimonialamt_Lengsfeld umfasste, also die damaligen Gemeinden Altenroda, Beyershof, Fischbach, Gehaus, Hohenwart, Lengsfeld, Oechsen mit Zollhof, Schrammenhof, Urnshausen mit Hartschwinden und Weilar.[3]

Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Justizamt in das Amtsgericht Lengsfeld umgewandelt und gleichzeitig dem neu errichteten Landgericht Eisenach zugeordnet.[4] Dabei wurde Lengsfelder Gerichtsbezirk wie folgt festgelegt: Dermbach, Gehaus mit Hohenwart, Glattbach, Kaiseroda, Lengsfeld mit Schrammenhof, Lindenau, Mebritz, Merkers, Oberalba, Oechsen mit Zollhof, Unteralba, Urnshausen mit Hartschwinden, Weilar mit Beyershof und Wiesenthal.[5][6]

Nachdem 1920 Sachsen-Weimar-Eisenach in Thüringen aufgegangen war, kam es am 1. Oktober 1923 zu einer landesweiten Neuordnung der bisherigen Amtsgerichtssprengel. Der Gerichtssprengel umfasste nun: Bernshausen, Dermbach, Dietlas, Gehaus mit Hohenwart, Glattbach, Lindenau, Mebritz, Oberalba, Oechsen mit Zollhof, Stadtlengsfeld mit Schrammenhof, Unteralba, Urnshausen mit Hartschwinden, Weilar mit Beyershof und Wiesenthal.[7]

Am 1. Oktober 1949 wurde das Amtsgericht Stadtlengsfeld aufgehoben und sein Bezirk dem des Amtsgerichts Kaltennordheim zugeschlagen.[8]


Text: Wikipedia

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