Amtsgericht Quedlinburg

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Das Amtsgericht Quedlinburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Es gehört zum Bezirk des Landgerichts Magdeburg und des Oberlandesgerichts Naumburg.

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Geschichte

In Preußen bestand seit 1849 das Appellationsgericht Halberstadt und diesem nachgelagert das Kreisgericht Quedlinburg. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden diese aufgehoben und durch Land- und Amtsgerichte ersetzt. Das königlich-preußische Amtsgericht Quedlinburg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 8 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Halberstadt gebildet. Der Sitz des Gerichts war Quedlinburg. Der Amtsgerichtsbezirk bestand aus folgenden Teilen des Kreises Aschersleben: der Stadtbezirk Quedlinburg und die Amtsbezirke Ditfurt, Suderode, Thale und Westerhausen.[2]

1888 waren am Gericht 3 Richter tätig, es war damit ein mittelgroßes Gericht im Landgerichtsbezirk.[3]

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Landgerichts Halberstadt 1945 in der SBZ aufgehoben[4] und das Amtsgericht Quedlinburg wurde dem Landgericht Magdeburg zugeordnet. 1952 wurde das Amtsgericht Quedlinburg aufgehoben und an seiner Stelle das Kreisgericht Quedlinburg geschaffen. Dieses war für den Kreis Quedlinburg zuständig und dem Bezirksgericht Halle nachgeordnet. Nach der Wende wurde das Amtsgericht Quedlinburg 1992 neu eingerichtet.

Im Jahr 2001 wurde auf den damaligen Dienstsitz des Amtsgerichts Quedlinburg ein Brandanschlag verübt. Das Feuer brach in den Kellerräumen aus. Neben alten Verwaltungsunterlagen des Gerichts wurden etwa 120 Akten, insbesondere von Zivilverfahren aus der Zeit vor 1977 vernichtet.[



Text: Wikipedia

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