Amtsgericht Neuenhaus

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Das Amtsgericht Neuenhaus war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Neuenhaus.

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Geschichte

Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Neuenhaus.[2] Das Amtsgericht war dem Obergericht Meppen untergeordnet.[3] Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.

1955 verlor das Gericht einen Teil seines Bezirks an das neu gegründete Amtsgericht Nordhorn.[4] 1973 kam es im Rahmen der bevorstehenden niedersächsischen Kreisgebietsreform auch zu begleitenden Änderungen im Justizbereich; mit dem Zweiten Gesetz zur Aufhebung kleiner Amtsgerichte vom 7. März 1973[5] wurden die Amtsgerichte in Neuenhaus und Bad Bentheim aufgelöst. Das Amtsgericht Nordhorn war nunmehr das einzige Amtsgericht im Landkreis.


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