Amtsgericht Königs Wusterhausen

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Amtsgericht Königs Wusterhausen
Ansichtskarte vom Amtsgerich

Das Amtsgericht Königs Wusterhausen ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Königs Wusterhausen. Es verhandelt, wie alle Amtsgerichte in Deutschland, Rechtsangelegenheiten in erster Instanz.

Siegelmarken

Geschichte

Im Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin von 1849 war Königs Wusterhausen Sitz einer Kreis-Gerichtskommission, einer Zweigstelle des Kreisgerichts Berlin zugeordnet.[5] Als Appellationsgericht diente das Kammergericht.

Der Kreis-Gerichtskommission waren ebenfalls für „die Heide zwischen Senzig, Körbiskrug, Gräbendorf und Gussow, sowie die sonstigen in dem Bezirke der Gerichts-Commission befindlichen Forsten und Heiden“ die Forstgerichtssachen zugeordnet.

Das Königliche Justiz-Amt Königs-Wusterhausen war für folgende Gemeinden zuständig (historische Ortsnamen):

Kienitz, Groß-

Koerbiskrug

Selchow

Crummensee

Wusterhausen, Wusterhausen Gut, Wusterhausen Deutsch

Zeesen

Schoenfeld (zusammen mit dem Domgericht Berlin)

Gussow

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden diese Gerichte aufgehoben und reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Königs Wusterhausen wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Berlin II im Bezirk des Kammergerichtes gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Königs Wusterhausen.

Sein Gerichtsbezirk umfasste

aus dem Landkreis Beeskow-Storkow den Gemeindebezirk Nieder-Löhme aus dem Amtsbezirk Neu Zittau

aus dem Landkreis Teltow den Stadtbezirk Königs-Wusterhausen, die Amtsbezirke Gräbendorf und Königswusterhausen, den Amtsbezirk Deutsch-Wusterhausen ohne den Gemeindebezirk Ragow, dem Amtsbezirk Waltersdorf ohne den Teil, der dem Amtsgericht Köpenick zugeordnet war, die Gemeindebezirke Groß Köris und Schwerin und den Guts(forst)bezirk Mochheide aus dem Amtsbezirk Groß Köris, die Gemeindebezirke Groß Besten, Klein Besten und Zeesen und die Gutsbezirke Zeesen (Forstrevier) und Raue-Ring aus dem Amtsbezirk Klein Besten sowie der Gutsbezirk Diepensee aus dem Amtsbezirk Selchow.[6]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[7]

Anfang des 20. Jahrhunderts befand sich das Amtsgericht kurzzeitig in der Bahnhofstraße 8[8] bevor im Jahr 1914 ein extra dafür errichtetes Gebäude bezogen werden konnte.[1] In diesem Gebäude ist auch heute noch der Sitz des Gerichts. Da sich aber die Einwohnerzahl und Aufgabenumfänge seit dem vervielfacht haben, sind die Räume mittlerweile zu klein geworden und die Nebendienststellen mussten zusätzlich eingerichtet werden.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Amtsgericht Königs Wusterhausen dem Landgericht Potsdam zugeordnet. Zum 1. Juli 1951 wurde das Amtsgericht Mittenwalde aufgelöst und sein Sprengel dem Amtsgericht Königs Wusterhausen zugeordnet.[9] 1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und stattdessen Kreisgerichte gebildet. Strausberg kam zum Kreis Königs Wusterhausen, zuständiges Gericht war damit das Kreisgericht Königs Wusterhausen. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen wurde aufgehoben.

Das Brandenburgische Gerichtsneuordnungsgesetz (BbgGerNeuOG) verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Land Brandenburg vom 14. Juni 1993[10] verfügte zum 1. Dezember 1993 die Fortführung der bestehenden Kreisgerichte als Amtsgerichte, die Fortführung der Bezirksgerichte in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam als Landgerichte und die Errichtung eines weiteren Landgerichts in Neuruppin. Damit entstand das Amtsgericht Königs Wusterhausen neu.


Text: Wikipedia

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