Amtsgericht Stadtroda: Unterschied zwischen den Versionen

Aus veikkos-archiv
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „1“)
 
 
Zeile 1: Zeile 1:
1
+
Das Amtsgericht Stadtroda (bis 1925: Amtsgericht Roda), ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, ist eines von sieben Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichts Gera.
 +
 
 +
==[[Siegelmarken|Siegelmarke]]==
 +
 +
<gallery widths="220" heights="220" caption="">
 +
Datei:W0408097.jpg|[https://www.veikkos-archiv.com/index.php?title=Amtsgericht_Stadtroda_W0408097 Amtsgericht Stadtroda]
 +
</gallery>
 +
 
 +
==Geschichte==
 +
 
 +
Im Herzogtum Sachsen-Altenburg bestanden in Roda das Herzogliche Justizamt Roda sowie der Stadtrat Roda als Eingangsgerichte. Im Rahmen der Einführung der Reichsjustizgesetze wurden diese Gerichte aufgehoben und das Amtsgericht Roda gebildet. Es war dem Landgericht Altenburg zugeordnet.
 +
 
 +
Nachdem im Jahr 1920 der Freistaat Sachsen-Altenburg im Land Thüringen aufgegangen war, wurde das Amtsgericht Roda dem Landgericht Weimar zugeordnet. 1925 wurde Roda in Stadtroda umbenannt und das Gericht erhielt entsprechend den Namen Amtsgericht Stadtroda.
 +
 
 +
Im Jahr 1952 wurden die Landgerichte im Gebiet der DDR aufgehoben und die Gerichtsbarkeit durch die Errichtung von Kreis- und Bezirksgerichten neu organisiert. Entsprechend wurde für den Kreis Stadtroda das Kreisgericht Stadtroda gebildet und dem Bezirksgericht Gera zugeordnet. Mit dem Thüringer Gerichtsstandortgesetz vom 16. August 1993 wurde das Kreisgericht aufgelöst und das Amtsgericht Stadtroda wieder geschaffen.
 +
 
 +
 
 +
Text: [https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Stadtroda Wikipedia]
 +
 
 +
Liste der [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Amtsgericht_Stadtroda&action=history Autoren]
 +
 
 +
Der Text ist unter der Lizenz [http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen_Commons_Attribution-ShareAlike_3.0_Unported „Creative Commons Attribution/Share Alike“] verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. Einzelheiten sind in den [https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen Nutzungsbedingungen] von Wikipedia beschrieben.
 +
 
 +
[[Kategorie:Siegelmarkenkatalog]] [[Kategorie:Gerichtsbarkeit]]  [[Kategorie:Thüringen (Siegelmarken)]]

Aktuelle Version vom 10. Mai 2024, 10:40 Uhr

Das Amtsgericht Stadtroda (bis 1925: Amtsgericht Roda), ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, ist eines von sieben Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichts Gera.

Siegelmarke

Geschichte

Im Herzogtum Sachsen-Altenburg bestanden in Roda das Herzogliche Justizamt Roda sowie der Stadtrat Roda als Eingangsgerichte. Im Rahmen der Einführung der Reichsjustizgesetze wurden diese Gerichte aufgehoben und das Amtsgericht Roda gebildet. Es war dem Landgericht Altenburg zugeordnet.

Nachdem im Jahr 1920 der Freistaat Sachsen-Altenburg im Land Thüringen aufgegangen war, wurde das Amtsgericht Roda dem Landgericht Weimar zugeordnet. 1925 wurde Roda in Stadtroda umbenannt und das Gericht erhielt entsprechend den Namen Amtsgericht Stadtroda.

Im Jahr 1952 wurden die Landgerichte im Gebiet der DDR aufgehoben und die Gerichtsbarkeit durch die Errichtung von Kreis- und Bezirksgerichten neu organisiert. Entsprechend wurde für den Kreis Stadtroda das Kreisgericht Stadtroda gebildet und dem Bezirksgericht Gera zugeordnet. Mit dem Thüringer Gerichtsstandortgesetz vom 16. August 1993 wurde das Kreisgericht aufgelöst und das Amtsgericht Stadtroda wieder geschaffen.


Text: Wikipedia

Liste der Autoren

Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen von Wikipedia beschrieben.