Amtsgericht Königstein im Taunus

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Das Amtsgericht Königstein im Taunus (AG Königstein im Taunus) ist ein deutsches Amtsgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Königstein im Taunus.

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Geschichte

Stadtgericht Königstein

Mit der Verleihung der Stadtrechte an Königstein im Jahre 1313 wurde auch ein Stadtgericht gebildet, das die niedere Gerichtsbarkeit wahrnahm. 1539 versuchte Ludwig zu Stolberg in Königstein ein Landgericht als Untergericht für die ganze Grafschaft Königstein einzusetzen. Dieses wurde jedoch kaum angerufen und daher 1543 wieder aufgehoben.

Das Stadtgericht Königstein war für die Orte Königstein, Mammolshain, Schwalbach, Schönberg und Oberhöchstadt zuständig. Zeitweise gehörten auch Wicker, Weilbach und Eddersheim zum Gerichtsbezirk. Appellation gegen Urteile des Stadtgerichtes waren bis ins 16. Jahrhundert beim Schöffenstuhl in Frankfurt (erste Appellationen sind 1440 nachgewiesen) und später beim mainzerischen „Hofgericht“ in Königstein. Die Arbeit des Stadtgerichtes ist durch zwei erhaltene Gerichtsbücher (das erste beginnt am 12. März 1437, das zweite geht von 1539 bis 1604) gut dokumentiert.

Mainzer Oberamt Königstein

Mit der Übernahme der Herrschaft durch Kurmainz 1581 war der Oberamtmann des Amtes Königstein bzw. dessen Rentmeister für die erstinstanzliche Rechtsprechung zuständig.

Nassauisches Amt Königstein

1803 kam das Oberamt Königstein an Nassau-Usingen bzw. später an das Herzogtum Nassau. Auch in Nassau waren Verwaltung und Rechtsprechung nicht getrennt. Die Ämter, hier das Amt Königstein, waren gleichzeitig Verwaltungsbehörden und Gerichte der ersten Instanz. Das Amt war jedoch nur für Zivilrechtsklagen zuständig. Als Gericht erster Instanz in Strafrechtsfragen wirkte das Kriminalgericht. Zweite Instanz in Zivilrechtsfragen war das Hof- und Appellationsgericht Wiesbaden (1832 bis 1849 mit Sitz in Usingen).

Der Versuch, nach der Märzrevolution 1848 eine Trennung von Verwaltung und Rechtsprechung einzuführen (Gesetz vom 4. April 1848) war nicht erfolgreich.

Amtsgericht

Nach der Annexion Nassaus durch Preußen wurde endlich Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Die Verwaltungsaufgaben der aufgelösten Ämter wurden von den Kreisen (hier dem Obertaunuskreis) übernommen, für die Rechtsprechung wurde ein königlich preußisches Amtsgericht Königstein eingerichtet. Dieses war dem Kreisgericht Wiesbaden untergeordnet. Erster königlicher Amtsrichter wurde 1867 Herr Dilger.

1868 wurden die Orte Ober- und Niederreifenberg aus dem Gerichtsbezirk des Amtsgerichtes Usingen dem des AG Königstein zugeordnet, 1878 die Orte Bommersheim, Kalbach, Oberursel, Stierstadt und Weißkirchen aus dem Bezirk des AG Königstein in den des Amtsgerichtes Bad Homburg.

Nach dem in Kraft treten des Gerichtsverfassungsgesetzes wurde zum 5. Juli 1879 der Amtsgerichtsbezirk wie folgt festgesetzt: Königstein, Altenhain, Kronberg, Ehlhalten, Eppenhain, Fischbach, Glashütten, Hornau, Kelkheim, Mammolshain, Neuenhain, Niederhöchststadt, Oberhöchststadt, Ruppertshain, Schlossborn, Schneidhain, Schönberg Schwalbach, Eppstein, Falkenstein, Ober- und Niederreifenberg. Obergericht war nun das Landgericht Wiesbaden.

Mit der Auflösung des Amtsgerichtes Usingen zum 31. Dezember 2011 erweiterte sich der Gerichtsbezirk.

Sitz

Die Anschrift des Amtsgerichtes lautet: Gerichtstraße 2, 61462 Königstein sowie Burgweg 9 (Luxemburgisches Schloss, Vorderseite).


Text: Wikipedia

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