Thüringer Oberlandesgericht

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Siegelmarke Gemeinschaftliches Thüringisches Oberlandesgericht
Siegelmarke Oberstaatsanwalt am Gemeinschaftlichem Thüringischen Oberlandesgericht

Die Stadt Jena hat als Ort der Rechtsprechung eine lange Tradition, die bis auf den 1558 von Kaiser Ferdinand I. gegründeten Schöppenstuhl zurückgeht.

Im Jahr 1816 gründeten die ernestinischen Länder ein gemeinsames Oberappellationsgericht, das nach der Reichsgründung 1871 aufgrund des Staatsvertrages der Länder Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie zum 1. Oktober 1878 als gemeinsames Oberlandesgericht dieser Staaten des Deutschen Reiches fortgeführt wurde.

Carl Heinrich Ferdinand Streichhan entwarf den Neubau des Oberlandesgericht in der August-Bebel-Straße, der 1880 bezogen werden konnte.

1945 wurde das Oberlandesgericht im Zuge des Wiederaufbaus der Justiz in Deutschland zunächst nach Gera und 1950 dann nach Erfurt verlegt. Im Zuge der Justizreform der DDR wurde das Gericht sodann 1952 aufgelöst und nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1993 wieder errichtet. Zum ersten Präsidenten des wieder errichteten Thüringer Oberlandesgerichts wurde Hans Joachim Bauer ernannt, der am 30. Juni 2006 in den Ruhestand trat.



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