Amtsgericht Sangerhausen

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Das Amtsgericht Sangerhausen ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von sieben Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Halle in Sachsen-Anhalt.

Siegelmarken

Geschichte

Von 1849 bis 1879 bestand in Sangerhausen das Kreisgericht Sangerhausen.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetzen wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Sangerhausen wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Nordhausen im Bezirk des Oberlandesgericht Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Sangerhausen.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Landkreis Sangerhausen ohne die Teile, die den Amtsgerichten Artern, Heringen, Kelbra, Roßla und Stolberg (Harz) zugeordnet waren, sowie aus dem Mansfelder Gebirgskreis den Amtsbezirk Morungen ohne den Teil der dem Amtsgericht Wippra zugeordnet war.[1]

Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurden die Amtsgerichte Kelbra und Roßla aufgehoben und ihre Sprengel dem Amtsgericht Sangershausen zugeordnet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in der SBZ Länder gebildet. Da Sangershausen zu Sachsen-Anhalt, Nordhausen aber zu Thüringen kam, wurde das Amtsgericht Sangershausen nun dem Landgericht Halle zugeordnet.

In der DDR wurden 1952 die Amtsgerichte aufgehoben und einheitlich Kreisgerichte gebildet. Sangerhausen kam zum Kreis Sangerhausen, entsprechend entstand das Kreisgericht Sangerhausen im Bezirk des Bezirksgerichtes Halle. Mit dem Gerichtsorganisationsgesetz von Sachsen-Anhalt wurde das Kreisgericht 1992 aufgehoben und erneut ein Amtsgericht Sangerhausen gebildet und erneut dem Landgericht Halle zugeordnet.


Text: Wikipedia

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