Amtsgericht Hildesheim: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Amtsgericht Hildesheim ist eines von acht Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Hildesheim. Es hat seinen Sitz in Hildesheim in Niedersachsen.
 
Das Amtsgericht Hildesheim ist eines von acht Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Hildesheim. Es hat seinen Sitz in Hildesheim in Niedersachsen.
  
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Das Amtsgericht Hildesheim ist örtlich zuständig für die Städte Bad Salzdetfurth, Bockenem, Hildesheim und Sarstedt sowie für die Gemeinden Algermissen, Diekholzen, Giesen, Harsum, Holle, Schellerten und Söhlde. Dem Amtsgericht Hildesheim ist das Landgericht Hildesheim übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Celle.
 
Das Amtsgericht Hildesheim ist örtlich zuständig für die Städte Bad Salzdetfurth, Bockenem, Hildesheim und Sarstedt sowie für die Gemeinden Algermissen, Diekholzen, Giesen, Harsum, Holle, Schellerten und Söhlde. Dem Amtsgericht Hildesheim ist das Landgericht Hildesheim übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Celle.
  
 
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==Geschichte==
'''Geschichte'''
 
  
 
Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft. Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Hildesheim und das Amt Marienburg zu Hildesheim. Das Amtsgericht war dem Obergericht Hildesheim untergeordnet. Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.
 
Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft. Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Hildesheim und das Amt Marienburg zu Hildesheim. Das Amtsgericht war dem Obergericht Hildesheim untergeordnet. Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.
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Der Text ist unter der Lizenz [http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen_Commons_Attribution-ShareAlike_3.0_Unported „Creative Commons Attribution/Share Alike“] verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. Einzelheiten sind in den [http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen Nutzungsbedingungen] von Wikipedia beschrieben.
 
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[[Kategorie:Siegelmarkenkatalog]] [[Kategorie:Gerichtsbarkeit]][[Kategorie:Niedersachsen (Siegelmarken)]]

Aktuelle Version vom 30. Mai 2024, 06:58 Uhr

Das Amtsgericht Hildesheim ist eines von acht Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Hildesheim. Es hat seinen Sitz in Hildesheim in Niedersachsen.

Siegelmarken

Zuständigkeiten

Das Amtsgericht Hildesheim ist örtlich zuständig für die Städte Bad Salzdetfurth, Bockenem, Hildesheim und Sarstedt sowie für die Gemeinden Algermissen, Diekholzen, Giesen, Harsum, Holle, Schellerten und Söhlde. Dem Amtsgericht Hildesheim ist das Landgericht Hildesheim übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Celle.

Geschichte

Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft. Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Hildesheim und das Amt Marienburg zu Hildesheim. Das Amtsgericht war dem Obergericht Hildesheim untergeordnet. Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.



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